| 1. Allgemeines
Für alle Verträge und Bestellungen über Flüssiggaslieferungen, bei Behälterversorgung und alle uns vom Kunden erteilten Aufträge zur Lieferung mit Flüssiggas gelten ausschließlich unsere Bedingungen. 2. Liefermenge und Auslieferung
3. Eigentumsvorbehalt Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, Eigentum des Verkäufers. Kommt der Kunde nach den üblichen Mahnablauf seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist die Firma Flüssiggas Service Räppold & Brückner GmbH berechtigt, dass noch im Behälter befindliche Gas auf Kosten des Kunden (Anfahrt, Absaugung und Lohn) wieder in Besitz zu nehmen. Auch in diesen Fall hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Behälter für den Tankwagen und dem Fahrer ohne Schwierigkeiten erreicht werden kann. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist mit der Begleichung aller Forderungen des Verkäufers durch den Käufer aus der Geschäftsverbindung beendet. 4. Lieferungsbestätigung Mit seiner ersten Bestellung bestätigt der Kunde einmalig, mit dem vom Verkäufer zur Verfügung gestelltem Formular, dass er keine vertragliche Bindung mit anderen Flüssiggas-Lieferanten hat, sich der Tank in seinem Eigentum befindet und alle notwendigen Prüfungen der Tankanlage durchgeführt wurden. Weiter bestätigt er, dass sich die Anlage in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befindet. 5. Preise Es gelten die z. Zt. der Auftragsvergabe geltenden Preise. 6. Beanstandungen und Gewährleistung
7. Zahlung und Zahlungsverzug des Kunden Die Rechnungen des Verkäufers sind wie auf der Rechnung vermerkt zu überweisen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jeweils 5% bei endverbrauchenden Privatkunden und 8% bei Unternehmer p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Wenn der Käufer seiner aktuellen oder in der Vergangenheit liegende Zahlungsverpflichtung noch nicht im vollen Umfang nachgekommen ist, sind wir berechtigt weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse zu leisten 8. Sonstiges Wir informieren Sie hiermit, dass Kundenbezogene Daten bei uns gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgespeichert werden. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Fürth vereinbart. Die Gerichtsstandbestimmung bezieht sich bei Kunden, die weder Vollkaufleute im Sinne des Handelsrechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen sind, nur für den Gerichtsstand des Mahnverfahrens. Fürth, den 17.06.2004 |
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