Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines

Für alle Verträge und Bestellungen über Flüssiggaslieferungen, bei Behälterversorgung und alle uns vom Kunden erteilten Aufträge zur Lieferung mit Flüssiggas gelten ausschließlich unsere Bedingungen. 

2. Liefermenge und Auslieferung

a.) Die Liefermenge aus Straßentankwagen wird durch geeichte Abgabemessvorrichtung des Fahrzeuges festgestellt, auf dem Lieferschein vermerkt und vom Kunden gegengezeichnet. Für die Berechnung ist die so ermittelte Liefermenge maßgeblich und verbindlich. Sollte die Lieferung bei Abwesenheit des Kunden erfolgen, müssen Beanstandungen vom Kunden innerhalb von 5 Tagen schriftlich an die Firma Flüssiggas Service Räppold & Brückner GmbH gesandt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung, worauf wir ausdrücklich hinweisen.

b.) Die Lieferung im Straßentankwagen erfolgt nur auf befestigte und gesicherte Wege, Straßen und Brücken. Dieses müssen für den Tanklastwagen zugelassene Transportwege sein. Sollten Sondergenehmigungen erforderlich sein um den Behälter zu erreichen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese vorliegen bzw. uns zur Verfügung zu stellen. Es ist zu gewährleisten, dass der Behälter für den Tankwagen ohne Schwierigkeiten erreichbar ist und vom Fahrer befüllt werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, behalten wir uns vor, die Belieferung abzulehnen. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, es wurde eine schriftliche Terminlieferung vereinbart und vom Verkäufer bestätigt.

3. Eigentumsvorbehalt 

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, Eigentum des Verkäufers. Kommt der Kunde nach den üblichen Mahnablauf seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist die Firma Flüssiggas Service Räppold & Brückner GmbH berechtigt, dass noch im Behälter befindliche Gas auf Kosten des Kunden (Anfahrt, Absaugung und Lohn) wieder in Besitz zu nehmen. Auch in diesen Fall hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Behälter für den Tankwagen und dem Fahrer ohne Schwierigkeiten erreicht werden kann. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist mit der Begleichung aller Forderungen des Verkäufers durch den Käufer aus der Geschäftsverbindung beendet. 

4. Lieferungsbestätigung 

Mit seiner ersten Bestellung bestätigt der Kunde einmalig, mit dem vom Verkäufer zur Verfügung gestelltem Formular, dass er keine vertragliche Bindung mit anderen Flüssiggas-Lieferanten hat, sich der Tank in seinem Eigentum befindet und alle notwendigen Prüfungen der Tankanlage durchgeführt wurden. Weiter bestätigt er, dass sich die Anlage in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befindet. 

5. Preise

Es gelten die z. Zt. der Auftragsvergabe geltenden Preise. 

6. Beanstandungen und Gewährleistung 

a.) Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit unserer Waren müssen uns spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang mitgeteilt werden. Ebenso müssen Beanstandungen der Berechnung unserer Lieferung innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Rechnung erfolgen, anderenfalls gilt die Rechnung als anerkannt.

b.) Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Fristen mit der Maßgabe (Einschränkung), dass offensichtliche Mängel uns sofort, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Belieferung anzuzeigen sind. Das Anzeigen von Mängeln hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Nachbesserungen oder Ersatz erfolgen in diesem Falle nach unserer Wahl. Weitergehende Ansprüche, z. B. wegen Ersatz von Verlusten infolge verspäteter Lieferung oder entgangenen Gewinns, Ersatz von Lohn oder verdorbenem Material und dgl. sind ausgeschlossen.

7. Zahlung und Zahlungsverzug des Kunden 

Die Rechnungen des Verkäufers sind wie auf der Rechnung vermerkt zu überweisen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jeweils 5% bei endverbrauchenden Privatkunden und 8% bei Unternehmer p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Wenn der Käufer seiner aktuellen oder in der Vergangenheit liegende Zahlungsverpflichtung noch nicht im vollen Umfang nachgekommen ist, sind wir berechtigt weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse zu leisten 

8. Sonstiges 

Wir informieren Sie hiermit, dass Kundenbezogene Daten bei uns gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgespeichert werden. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Fürth vereinbart. Die Gerichtsstandbestimmung bezieht sich bei Kunden, die weder Vollkaufleute im Sinne des Handelsrechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen sind, nur für den Gerichtsstand des Mahnverfahrens. 

Fürth, den 17.06.2004 



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